Translations:Informativa sulla Protezione dei dati/16/de

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Grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten

Vor der Übermittlung personenbezogener Daten aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind geeignete Garantien zu verwenden, einschliesslich des Abschlusses einer Vereinbarung über die Datenübermittlung, wie von der Europäischen Union verlangt, und erforderlichenfalls ist eine Genehmigung der Datenschutzbehörde einzuholen. Die Stelle, die personenbezogene Daten erhält, muss die in der Richtlinie zur grenzüberschreitenden Datenübermittlung festgelegten Grundsätze der Bearbeitung personenbezogener Daten einhalten.