Translations:Informativa sulla videosorveglianza/58/de
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7 effektive Tage (vorbehaltlich einer längeren Aufbewahrung, z. B. auf Anfrage der Justizbehörden oder der Polizei). Nur im Falle eines Verdachts oder einer offensichtlichen Meldung eines Schadens oder einer Straftat können die extrahierten Bilder auf ausdrückliche Anfrage der Person, die Anzeige/Strafantrag erstattet hat, für maximal 15 Tage aufbewahrt werden, während auf eine Anfrage der zuständigen Behörde gewartet wird. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Bilder automatisch und unwiderruflich gelöscht. |- |Die Rechtsgrundlage: