Translations:Informativa sulla videosorveglianza/65/de
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Gesetzliche Verpflichtung. |- | |} > Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit und die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu schützen (Art. 328 OR) sowie Art. 30 revDSG. Es wird ausdrücklich betont, dass sämtliche eingesetzten Systeme in keiner Weise als Instrument zur Überwachung der Arbeitsleistung von Mitarbeitenden, technischem oder administrativem Personal oder sonstigen in der Unternehmensstruktur tätigen Personen verwendet werden.